Wissenschaftler im Widerstand

04.08.2009

Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie fordert die Vorsorgepflicht des Staates ein.

Unser Grundgesetz garantiert die Vereinsfreiheit. Bürger dürfen sich organisieren, um ihren Ansichten, Wünschen und Kritiken Nachdruck zu verleihen und dafür Mitstreiter zu gewinnen. Vereine sind auch legitime Lebensräume, in dem die Mitglieder ihre Vorstellungen realisieren können. Alles freilich im Rahmen der Gesetze, die sich die Gesellschaft als Ganzes mittels ihrer politischen Strukturen gegeben hat. Da aber auch die Meinungsfreiheit zu unseren verbürgten Grundrechten gehört, ist es völlig legal, wenn von Vereinen und Bürgerinitiativen Entscheidungen des Staates - bis hin zu parlamentarisch verabschiedeten Gesetzen - auch öffentlich in Frage gestellt werden. Umso mehr gilt dies dann, wenn gewählte Institutionen ihren verfassungsgemäßen Pflichten nicht nachkommen. Zu den wichtigsten dieser Pflichten gehört der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, speziell auch vor solchen, die von der stürmischen und längst nicht mehr überschaubaren Technikentwicklung ausgehen. Denn da Letztere wesentlich vom Markt vermittelt wird, kommt es immer wieder zu Interessenkonflikten. Der Vorteil der einen wird nicht selten zur Bedrohung für andere. Und gerade da ist der Staat gefragt, der die Gesamtinteressen und die legitimen Interessen einer jeden Minderheit zu vertreten hat. Tut er das nicht, hat die Zivilgesellschaft das Recht und eigentlich auch die Pflicht zum gewaltlosen Widerstand, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. In dieser Pflicht sieht sich die 2007 gegründete „Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.“

Über ihr Selbstverständnis und ihre Ziele sprachen wir mit ihrem Vorsitzenden, Professor Dr. Karl Richter in St. Ingbert (Saarland).

Gedankensplitter aus dem Interview:

Hinweis:

Lesen Sie das ganze Interview in der neuen PROVOkant Ausgabe 3/09

Von der Herrschaft des Volks...
Unhaltbare Grenzwerte