IZgMF verliert gerichtliche Auseinandersetzung
17.07.2010
Bei unserer Information vom 13.07.2010 ist uns ein Fehler unterlaufen, den wir hiermit berichtigen:
Versehentlich wurde eine Entwurfsfassung der Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung zugänglich gemacht, die den Entwurf von RA Dietmar Freund wiedergibt, nicht den Text der schließlich unterzeichneten Endfassung vom 25.08.2008. In dieser erklärte sich Ralf Wölfle, der bis dahin keine Vertragsstrafe für Wiederholungsfälle anerkennen wollte, mit der rechtsanwaltlich geforderten Vertragsstrafe einverstanden. Prof. Zimmer akzeptierte im Gegenzug eine ermäßigte Kostenerstattung und verzichtete auf die ursprünglich geforderte Enttarnung des Anonymus ‚Bernhard’. Wir bedauern die Informationspanne und nehmen die zugänglich gemachte Entwurfsfassung aus dem Netz.
Der Vorstand der Kompetenzinitiative e. V.
13.07.2010
IZgMF-Forum verliert gerichtliche Auseinandersetzung mit Prof. Franz Adlkofer
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Wie S. Schall alias Spatenpauli den Lesern des Forums am 2. Juli 2010 mitteilt, hat er die gerichtliche Auseinandersetzung mit Prof. Adlkofer in erster Instanz verloren:
„Gemäß dem heute vorab per Fax zugestellten Urteil des Berliner Landgerichts wird die Klage des IZgMF abgewiesen und der Widerklage von Prof. Adlkofer stattgegeben. Im Klartext: Das Gericht hat erstinstanzlich die strafbewehrte Unterlassungserklärung von Prof. Adlkofer für rechtens befunden. Welche Folgen dies für den Weiterbetrieb des Forums hat, werden wir zu prüfen haben.“
Bei der Auseinandersetzung ging es um Vergleiche von Prof. Adlkofer mit dem koreanischen Fälscher Wong. Wie das Gericht solche Vorgänge beurteilt, wird der Begründung des Urteils zu entnehmen sein, mit deren Publikmachung zu rechnen ist, sobald das Urteil in wenigen Wochen rechtskräftig geworden ist.
Wir nehmen das Geschehen zum Anlass, auch über einen verwandten früheren Vorgang zu berichten, nach dessen Ausgang wir mehrfach gefragt worden sind. Damals war Prof. Dr. med. G. Zimmer, Mitglied im Vorstand der Kompetenzinitiative e. V., im Mobilfunk-Forum von Ralf Wölfle in gröbster Weise diffamiert worden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung konnte nur abgebogen werden, weil Herr Wölfle nach einigem Hin und Her eine Unterlassungserklärung unterschrieb.
Ralf Wölfle hat damals sein Mobilfunk-Forum geschlossen. Das IZgMF-Forum aber fühlte sich seither eher bemüßigt, seine Diffamierungen von Mobilfunkkritikern auszuweiten und zu intensivieren. Viele, die von Entgleisungen der IZgMF-Beiträge betroffen waren, werden die nun ergangene gerichtliche Entscheidung also auch mit persönlicher Genugtuung begrüßen.
Doch der Vorgang ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung über alle jeweiligen personellen Konstellationen hinaus:
1. Er betrifft die grundsätzliche Frage, wo die Grenze zwischen vermeintlicher Meinungsfreiheit und unzulässiger Diffamierung verläuft.
2. Er betrifft auch die grundsätzliche Frage, ob sich Prof. Lerchl, Vorsitzender des Ausschusses für nicht-ionisierende Strahlung in der Strahlenschutzkommission, mit den richtigen Helfern umgeben hat, wenn er Schall wie Wölfle zu zwei seiner zuverlässigsten Helfer gemacht hat. Und zu fragen ist in diesem Zusammenhang auch, ob das IZgMF-Forum ein geeigneter Ort für die Verlautbarungen eines führenden Strahlenschützers ist.
3. Schließlich geht es – über Diffamierungen durch das IZgMF-Forum hinaus – um die allgemeine Frage, ob man Fälschungsbehauptungen öffentlich verbreiten darf, die ein damit befasster Rat für Wissenschaftsethik der Medizinischen Universität Wien bereits im Juli 2008 zurückgewiesen hat und die auch vom Fortgang der Forschung widerlegt worden sind.
Weitere Informationen zu den angesprochenen Fragen werden folgen.
Der Vorstand der Kompetenzinitiative